Leipzig, DE +49 341 22391837
Kontakt aufnehmen info@arbeitsschutz-leipzig.de
Leipzig und Umgebung

Effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihren Betrieb

Mein Ziel ist es, Ihrem Unternehmen ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter fördert. Ich biete Ihnen Lösungen in folgenden Bereichen:

  1. Arbeitsschutzorganisation nach dem Arbeitsschutzgesetz
  2. Effektive Unterweisungen und klare Betriebsanweisungen
  3. Professionelle Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung
  4. Arbeitsunfälle oder betriebsbedingte Erkrankungen vermeiden
  5. Gefahrstoffmanagement
  6. Optimierter Brandschutz für Unternehmen

Ihr Wegweiser zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutzorganisation nach dem Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsschutzorganisation nach dem Arbeitsschutzgesetz

Gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist es die Pflicht jedes Arbeitgebers, eine effektive Arbeitsschutzorganisation in ihrem Unternehmen zu etablieren. Diese Organisation soll sicherstellen, dass sämtliche gesetzlichen und von den Berufsgenossenschaften vorgegebenen Pflichten erfüllt werden. Wollen Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen nicht nur als Pflicht, sondern als Chance für mehr Sicherheit und Effizienz sehen? Unsere Expertenberatung unterstützt Sie in allen relevanten Bereichen:

  • Kenntnis der geltenden Regelungen, Gesetze und Verantwortlichkeiten: Ein tiefes Verständnis für den rechtlichen Rahmen des Arbeitsschutzes.
  • Anwendung des aktuellen Stands der Technik und wissenschaftlichen Erkenntnisse: Nutzen Sie die neuesten technologischen und wissenschaftlichen Fortschritte für Ihren Arbeitsschutz.
  • Klärung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Eine klare Definition der Rollen im Arbeitsschutz schafft Verantwortung und Sicherheit.
  • Gestaltung von arbeitsschutzspezifischen Prozessen: Optimieren Sie Ihre Prozesse für maximalen Schutz und Effizienz.
  • Aktive Unterstützung im Arbeitsschutzausschuss: Profitieren Sie von unserer Expertise, um Ihre Interessen im Arbeitsschutzausschuss optimal zu vertreten.

Lassen Sie uns gemeinsam eine Kultur der Sicherheit in Ihrem Unternehmen etablieren, die über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinausgeht.

 

Sicherheitskultur im Unternehmen

Effektive Unterweisungen und klare Betriebsanweisungen

Effektive Unterweisungen und klare Betriebsanweisungen

Entsprechend Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 ist es die Pflicht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterweisen. Dies ist sowohl bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, oder der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen.

Es ist wieder an der Zeit, Ihre Mitarbeiter zu unterweisen und Sie benötigen Unterstützung?

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen muss die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter jedes Jahr aktualisiert werden. Sie ist an die bestehenden Arbeitsabläufe und Gefährdungen in Ihrem Betrieb anzupassen und geht auf entsprechende Schutzmaßnahmen ein.

Ich biete dazu folgende Leistungen an:

  • Kurzweilige und interessante Sicherheitsunterweisungen, um ein Sicherheitsbewusstsein bei Ihren Mitarbeitern zu wecken
  • Erstellung von klar verständlichen Betriebsanweisungen

Mögliche Inhalte der Unterweisungen können sein:

  • konkrete, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen
  • dagegen getroffene und zu beachtende Schutzmaßnahmen
  • vorgesehene sicherheits- und gesundheitsgerechte Handlungsweisen (das Verhalten)
  • Notfallmaßnahmen
  • einschlägige Inhalte der Vorschriften und Regeln

Sichere Arbeitsbedingungen schaffen:

Professionelle Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Professionelle Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Das zentrale Dokument eines jeden Unternehmens für sichere Arbeitsbedingungen ist die Gefährdungsbeurteilung. Ich biete Ihnen zur Anfertigung bzw. Aktualisierung dieses Dokuments, sowie die entsprechende Dokumentation gemäß den Vorgaben lt. Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 meine Beratungsleistung an.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten vorzunehmen, gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1. Es sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Dokumentation dazu ist anzufertigen.

Weiterhin wurde die gesetzliche Vorschrift für verschiedenste Bereiche anhand von Verordnungen konkretisiert, wie z.B. in der:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Ich möchte Sie unterstützen, die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens zu erstellen und weiterzuführen, indem ich folgende Leistungen anbiete:

  • Analyse des IST-Zustandes und Begehung
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Bewertung der Risiken
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • Wirkungskontrolle
  • Dokumentation

Vorbeugen, Untersuchen, Verbessern:

Arbeitsunfälle oder betriebsbedingte Erkrankungen vermeiden

Arbeitsunfälle oder betriebsbedingte Erkrankungen vermeiden

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsunfälle zu erfassen und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Als Expertin stehe ich Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die Untersuchung von Unfällen geht sowie bei der Implementierung von präventiven Maßnahmen, um zukünftige Zwischenfälle zu verhindern.

Zusätzlich unterstütze ich Sie bei der detaillierten Erfassung und Auswertung der Ursachen von Arbeitsunfällen sowie bei den Analyseergebnissen. Gemeinsam entwickeln wir geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen. Auf Grundlage unserer Erkenntnisse aus den durchgeführten Unfalluntersuchungen aktualisieren wir gegebenenfalls Ihre Gefährdungsbeurteilung, um ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Mitarbeiter gewährleisten zu können.

Professionelle DGUV Beratung für sichere Arbeitsplätze

Ich stehe Ihnen auch zur Seite, wenn es darum geht, die Ursachen von Arbeitsunfällen zu analysieren und die Ergebnisse entsprechend auszuwerten. Basierend auf diesen Erkenntnissen entwickle ich gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen, um zukünftige Arbeitsunfälle effektiv zu verhindern. Dabei ist mir eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards besonders wichtig.

Ziel ist es, dass Sie als Unternehmen bestmöglich geschützt sind und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Mit meiner Unterstützung sind Sie optimal vorbereitet für alle Eventualitäten im Bereich Arbeitssicherheit.

  • Unfalluntersuchungen und präventive Maßnahmen: Expertise für sichere Arbeitsplätze.
  • Detailgenaue Ursachenanalyse: Effektive Vorkehrungen gegen zukünftige Unfälle.
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards: Stetige Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit.

Essenziell für den Arbeitsschutz

Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement

Ein effektives Gefahrstoffmanagement ist die Basis für sichere Arbeitsplätze und essenziell für den Arbeitsschutz in jedem Unternehmen. Die sorgfältige Beurteilung von Gefahrstoffen, wie in § 6 der Gefahrstoffverordnung und TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ detailliert beschrieben, bildet den Kern eines jeden Gefahrstoffmanagementsystems.

Wie meistern Sie das Labyrinth aus Gesetzen und Vorschriften im Gefahrstoffmanagement?

Die gesetzlichen Anforderungen sind komplex und das Einlesen ist oft zeitaufwendig. Dies umfasst das Verständnis der relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln wie die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 400.

Ich biete Ihnen die richtige Beratung zur Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung und helfe Ihnen einen Weg aus dem Labyrinth zu finden. Gemeinsam entwickeln wir eine systematische Methode, um potenzielle Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu identifizieren, zu verhindern oder zu minimieren. Eine fundierte Risikoanalyse, basierend auf den spezifischen Gefahrstoffeigenschaften, Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, ist dabei unerlässlich. Als Ihr Partner im Bereich Arbeitsschutz in Leipzig übernehme ich gerne die Verantwortung für diesen Prozess in Ihrem Unternehmen.

Meine Beratung konzentriert sich auf:

  • Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen, die die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter signifikant verbessern.
  • Anwendung eines gestuften Maßnahmenansatzes zur Gefahrstoffverwaltung, basierend auf den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Dies umfasst allgemeine, zusätzliche und spezielle Schutzmaßnahmen.
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffregisters, inklusive fachgerechter Kennzeichnung und Lagerung Ihrer Gefahrstoffe, um den höchsten Sicherheitsstandards im Arbeitsschutz gerecht zu werden.

Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Optimierter Brandschutz für Unternehmen

Optimierter Brandschutz für Unternehmen

Als Arbeitgeber tragen Sie laut Arbeitsschutzgesetz die Verantwortung, jegliche Gefährdungen für das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu minimieren oder idealerweise ganz auszuschließen. Dies beinhaltet die Implementierung adäquater Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung, abgestimmt auf die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Betriebsstätte, die Anzahl der Mitarbeiter und die Art der ausgeübten Tätigkeiten. Die DGUV Information 205-003 liefert detaillierte Vorgaben zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und definiert klar die Situationen, in denen ein solcher im Unternehmen erforderlich ist.

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen unverzichtbar?

Brandschutzbeauftragter wird in folgenden Fällen notwendig:

  • Gesetzliche Vorgaben: Das Bauordnungsrecht schreibt für Ihr Unternehmen explizit einen Brandschutzbeauftragten vor.
  • Versicherungsforderungen: Ihr Sachversicherer fordert die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
  • Interne Sicherheitsbewertung: Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung zeigt die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten auf.


Professionelle Beratung für umfassenden Brandschutz

Ich biete Ihnen umfangreiche Beratung zu allen relevanten Themen des Brandschutzes, einschließlich:

  • Vorbeugende und abwehrende Brandschutzmaßnahmen.
  • Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz.
  • Richtige Auswahl und Anwendung verschiedener Klassen von Feuerlöschern.

Zielgerichtete Maßnahmen für Ihren Betrieb

Durch die Anpassung der Brandschutzmaßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten Ihres Unternehmens sichern Sie nicht nur die Gesundheit und das Leben Ihrer Mitarbeiter, sondern erfüllen auch gesetzliche Anforderungen und Versicherungsvorgaben. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Brandschutzstrategie für Ihr Unternehmen entwickeln.

Mein Versprechen an Sie:

Sicherheit am Arbeitsplatz

Sicherheit beginnt mit einem Schritt. Nehmen Sie diesen Schritt jetzt und kontaktieren Sie mich für eine umfassende Arbeitsschutzberatung. Ich stehe bereit, Ihnen eine passende Lösung anzubieten, die nicht nur die Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz gewährleisten, sondern auch das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter fördern. Zögern Sie nicht, für eine sicherere Zukunft heute den Dialog mit mir zu suchen. Ihre Sicherheit ist unsere Priorität.

Jetzt Kontakt aufnehmen
FAQ

Häufig gefragt:

Grundsätzlich sind die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz in Deutschland darauf ausgerichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Wichtige gesetzliche Vorgaben für den Arbeitsschutz eines Unternehmens sind bereits im Grundgesetz enthalten. Weiterhin gibt es aber auch spezielle Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung oder Gefahrstoffverordnung, bis hin zu Regelungen und Normen für den Arbeitsschutz. Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht können die Unfallversicherungsträger Vorschriften erlassen, die für Mitgliedsunternehmen und Versicherte der Berufsgenossenschaft gelten.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich vor Aufnahme einer Tätigkeit durchgeführt werden. Das bedeutet, dass jede neue Arbeitsaufgabe, jeder neue Arbeitsplatz oder neue Maschine, oder jede Änderung in bestehenden Arbeitsabläufen eine neue Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht. Somit können präventiv eventuelle Gefahren erkannt und diesen mit entsprechenden Maßnahmen entgegengewirkt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten Werkzeuge  im Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten und muss in jedem Unternehmen ab dem ersten Beschäftigten erstellt werden.

Um Ihre Mitarbeiter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren, hilft Ihnen die Kombination aus Schulungen, klarer Kommunikation, Beteiligung, gezielten Kampagnen und kontinuierlicher Verbesserung. Das Ziel ist es, eine Kultur zu schaffen, in der Sicherheit als gemeinsames Anliegen wahrgenommen und aktiv gelebt wird. Beispielsweise sollten nach einer einführenden Schulung auch Wiederholungsschulungen angeboten werden, um das Wissen aufzufrischen und die Aktualität zu unterstreichen. Weiterhin hilft es, Sicherheitsrichtlinien nicht nur in schriftlicher Form für alle zugänglich zu vermitteln, sondern auch visuelle Hinweise direkt am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter in die Erstellung der Sicherheitshinweise oder bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung fördert die Akzeptanz im Unternehmen.