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Ein Update der DGUV Information 209-097:

Vorbeugung des Carpaltunnelsyndroms am Arbeitsplatz

Seit Februar 2024 bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Information 209-097 „Mensch und Arbeitsplatz - dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen“ eine neue und wichtige Ressource für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Publikation beleuchtet umfassend das Thema Carpaltunnelsyndrom (CTS), eine der häufigsten berufsbedingten Erkrankungen, die durch repetitive Bewegungsabläufe oder ergonomisch ungünstige Arbeitsbedingungen verursacht wird. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Schlüsselaspekte dieser DGUV Information und deren Bedeutung für die Prävention von CTS am Arbeitsplatz.

Verständnis des Carpaltunnelsyndroms

Das Carpaltunnelsyndrom entsteht durch eine Kompression des Medianusnervs im Handgelenk, was zu Schmerzen, Taubheitsgefühlen und Schwäche in der Hand und den Fingern führen kann. Besonders betroffen sind Personen, deren Tätigkeiten wiederholte Hand- oder Armbewegungen erfordern. Ohne angemessene Präventivmaßnahmen kann CTS nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen, sondern auch zu längeren Arbeitsausfällen führen.

Wichtige Empfehlungen der DGUV Information 209-097

Die DGUV Information 209-097 zielt darauf ab, das Bewusstsein für das Carpaltunnelsyndrom zu schärfen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung anzubieten. Zu den Kernpunkten gehören:

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung:

Anpassung der Arbeitsumgebung, um ungünstige Körperhaltungen zu vermeiden und eine natürliche Position der Handgelenke zu fördern.

Anpassung der Arbeitsumgebung, um ungünstige Körperhaltungen zu vermeiden und eine natürliche Position der Handgelenke zu fördern.

  • Pausen und Bewegungsübungen: Einführung regelmäßiger Pausen in den Arbeitsalltag, um die Muskeln zu entspannen und die Durchblutung zu fördern, ergänzt durch gezielte Übungen zur Stärkung und Dehnung.
  • Aufklärung und Schulung: Wissensvermittlung über die Risikofaktoren und präventive Maßnahmen, um ein Bewusstsein für die Bedeutung der Prävention von CTS zu schaffen.

Umsetzung in der Praxis

Die DGUV Information 209-097 gibt anhand verschiedener betrieblicher Beispiele Vorschläge nach dem STOP – Prinzip (Substitution – Technische Schutzmaßnahmen – Organisatorische Schutzmaßnahmen – Personenbezogene Schutzmaßnahmen) für entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung, an einem CTS zu erkranken. Zudem werden vielseitige Präventionsmaßnahmen vorgeschlagen.

Die effektive Umsetzung dieser Empfehlungen erfordert eine aktive Beteiligung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Unternehmen sollten regelmäßige Schulungen anbieten und eine Kultur der Prävention fördern, die es Mitarbeitern ermöglicht, Bedenken bezüglich ergonomischer Risiken offen anzusprechen. Die Einbeziehung von Fachkräften für Arbeitssicherheit kann dabei helfen, individuelle Anpassungen und Verbesserungen am Arbeitsplatz vorzunehmen.

Fazit

Die DGUV Information 209-097 „Mensch und Arbeitsplatz - dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen“ ist ein bedeutender Schritt nach vorn in der Prävention einer weitverbreiteten beruflichen Erkrankung. Durch die Implementierung der vorgeschlagenen Maßnahmen können Unternehmen nicht nur das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter verbessern, sondern auch die Produktivität und Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigern. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, das berufsbedingte Erkrankungen wie das Carpaltunnelsyndrom verhindert. Die neue DGUV Information bietet dafür eine fundierte Grundlage und sollte als wesentlicher Bestandteil jeder betrieblichen Gesundheitsstrategie betrachtet werden.