Fachkraft für Arbeitssicherheit - Wie ist die sicherheitstechnische Betreuung geregelt?
In der modernen Arbeitswelt hat die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter oberste Priorität. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche gesetzlichen Grundlagen regeln diese Betreuung? Darauf werfe ich in diesem Blog-Beitrag einen detaillierten Blick und erläutere insbesondere die Aufteilung in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Ihre Mitarbeiter verdienen einen sicheren Arbeitsplatz!
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass Sie als Arbeitgeber alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter an erster Stelle stehen.
Gesetzliche Grundlagen
Die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit basiert auf einer Reihe von gesetzlichen Regelungen:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Arbeitssicherheitsgesetz legt die Grundlagen für die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit fest. Es bestimmt, dass Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben, die sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Diese Verordnung regelt die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, die zum Ziel haben, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt die Basis der sicherheitstechnischen Betreuung dar und ist für alle Unternehmen verpflichtend. Sie umfasst allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Grundbetreuung richtet sich nach dem sicherheitstechnischen Aufwand und dem damit verbundenen Gefahrenpotential der verrichteten Arbeiten sowie nach der Anzahl der Beschäftigten.
Inhalte der Grundbetreuung:
- Regelmäßige Begehungen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu dokumentieren. Diese Begehungen helfen dabei, frühzeitig Risiken zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
- Gefährdungsbeurteilungen: Ein wesentlicher Bestandteil der Grundbetreuung ist die Beratung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werden die Arbeitsbedingungen analysiert und bewertet, um mögliche Gefahren für die Mitarbeiter zu identifizieren.
- Sicherheitskonzepte: Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen entwickeln Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitskonzepte und Maßnahmen zur Risikominderung. Diese Konzepte sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können.
Betriebsspezifische Betreuung
Über die Grundbetreuung hinaus gibt es die betriebsspezifische Betreuung, die die Sicherheitsmaßnahmen an die besonderen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Betriebs anpasst. Relevanz und Umfang dieses Anteils der Betreuung ermittelt der Auftraggeber.
Inhalte der betriebsspezifischen Betreuung:
- Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, um spezifische Risiken zu minimieren. Dies umfasst z.B. die Beratung bei der Anschaffung neuer Maschinen oder der Einführung neuer Arbeitsprozesse.
- Spezielle Schulungen und Unterweisungen: Die Fachkraft führt spezifische Schulungen durch, die auf die besonderen Gefahren und Anforderungen des Betriebs abgestimmt sind. Beispiele hierfür sind Schulungen im Umgang mit Gefahrstoffen oder Maschinen.
- Betriebsspezifische Maßnahmen: Zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen werden spezifische Sicherheitsmaßnahmen implementiert. Dies kann den Brandschutz, den Umgang mit Gefahrstoffen oder die Ergonomie am Arbeitsplatz betreffen. Ziel ist es, die besonderen Gefahren im jeweiligen Betrieb zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Fazit
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein zentraler Baustein für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Durch die Kombination von Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung können Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter fördern.
Referenzen
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Gesetzestext
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Gesetzestext
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Gesetzestext
Durch eine professionelle und vorausschauende sicherheitstechnische Betreuung können Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen.