Leipzig, DE +49 341 22391837
Kontakt aufnehmen info@arbeitsschutz-leipzig.de

Gesetzliche Auflagen im Arbeitsschutz: Was Unternehmer bei einer Betriebsbesichtigung wissen müssen

Ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Landesdirektion landet in Ihrem Briefkasten: Eine Betriebsbesichtigung steht an, und Sie sollen wichtige Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder Nachweise über Schulungen bereithalten. Für viele Geschäftsführer ist dies ein Moment der Unsicherheit: Sind alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt? Was passiert, wenn etwas fehlt? Keine Sorge – als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie, damit Sie gut vorbereitet sind und den Anforderungen entsprechen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich, welche gesetzlichen Auflagen Sie erfüllen müssen und wie ich Sie dabei unterstützen kann.

Szenario: Der Brief vom Gewerbeaufsichtsamt

Stellen Sie sich vor: Sie erhalten Post von der zuständigen Behörde, die eine Betriebsbesichtigung gemäß §21 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ankündigt. Innerhalb kurzer Zeit sollen Sie Nachweise wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsdokumentationen oder Nachweise über geprüfte Arbeitsmittel vorlegen. Vielleicht fehlt Ihnen noch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt? Keine Panik! Mit einer strukturierten Vorbereitung und professioneller Unterstützung meistern Sie die Besichtigung problemlos.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie vorbereiten müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen:

1. Gefährdungsbeurteilung: Ihr Fundament im Arbeitsschutz

Gesetzesgrundlage: §5 ArbSchG

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes. Sie dokumentiert alle Gefahren in Ihrem Unternehmen – von rutschigen Böden über Gefahrstoffe bis hin zu Maschinen – und bewertet die Risiken. Zudem legt sie fest, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich eine maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilung, die alle relevanten Arbeitsbereiche abdeckt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

2. Betriebsanweisungen: Klare Regeln für Ihre Mitarbeiter

Gesetzesgrundlagen: §9 ArbSchG, §14 GefStoffV, TRGS 555, §14 BioStoffV, §12 BetrSichV

Betriebsanweisungen informieren Ihre Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen. Sie enthalten Angaben zu Gefahren, notwendigen Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzausrüstung) und Verhaltensweisen im Notfall. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung dieser Dokumente, die gut sichtbar und für alle Mitarbeiter zugänglich im Betrieb ausliegen sollten.

3. Erste Hilfe: Sicherheit in Notfällen

Gesetzesgrundlage: §10 ArbSchG

Jedes Unternehmen muss Ersthelfer benennen. Gemeinsam ermitteln wir, wie viele Personen in Ihrem Betrieb für diese Aufgaben geschult werden müssen, und ich organisiere die entsprechenden Kurse, damit Sie im Ernstfall gut aufgestellt sind. Weiterhin ermitteln wir, inwieweit Sie Beratung im Bereich Brandschutz benötigen und ggf. in diesem Bereich verantwortliche Personen.

4. Gefahrstoffkataster: Überblick über gefährliche Substanzen

Gesetzesgrundlage: §6 Abs. 12 GefStoffV

Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe wie Reinigungsmittel, Farben oder Chemikalien? Dann benötigen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis, das auf den Sicherheitsdatenblättern der Stoffe basiert. Ich helfe Ihnen, ein übersichtliches Kataster zu erstellen, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und berate Sie gern hinsichtlich Ihres Gefahrstoffmanagements.

5. Unterweisungen: Mitarbeiter schulen, Risiken minimieren

Gesetzesgrundlage: §14 ArbSchG

Ihre Mitarbeiter müssen regelmäßig über Arbeitsschutzmaßnahmen informiert werden. Basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen erstelle ich individuelle Schulungen und führe diese regelmäßig durch, damit Ihre Belegschaft bestens vorbereitet ist.

6. Prüfung von Arbeitsmitteln: Sicherheit durch Kontrolle

Gesetzesgrundlage: DGUV Information 208-016, DGUV V3

Arbeitsmittel wie Leitern, Maschinen oder Elektrogeräte müssen regelmäßig geprüft werden. Ich erstelle eine Übersicht Ihrer Arbeitsmittel, lege Prüfintervalle fest und koordiniere die Prüfungen – einschließlich der regelmäßigen Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3.

7. Arbeitsmedizinische Betreuung: Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

Gesetzesgrundlage: §11 ArbSchG

Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Ich organisiere die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt, der gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Untersuchungen festlegt und durchführt.

So unterstütze ich Sie

Ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt ist kein Grund zur Panik, sondern eine Gelegenheit, Ihren Arbeitsschutz auf ein solides Fundament zu stellen. In einem kostenlosen Erstgespräch analysiere ich Ihre aktuelle Situation und erstelle einen maßgeschneiderten Plan, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Von der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bis zur Koordination von Schulungen und Untersuchungen – ich stehe Ihnen als kompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite.

Ihr nächster Schritt

Kontaktieren Sie mich noch heute, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren! Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen nicht nur die Betriebsbesichtigung besteht, sondern auch langfristig sicher und gesetzeskonform aufgestellt ist.