So bleiben Sie am Puls der Zeit: wichtige Arbeitsschutz-Änderungen für Ihren Betrieb
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es meine oberste Priorität, Sie und Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und Berufsgenossenschafts-Regelwerke zu halten. Nur so können wir gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Betrieb nicht nur rechtlich konform ist, sondern auch ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Beschäftigten bietet.
Der Juni 2025 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die Sie kennen sollten. Lassen Sie uns einen Blick auf die relevantesten Neuerungen werfen, die direkte Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag und Ihre Verantwortung haben können.
1. DGUV Vorschrift 2 – Eine umfassende Anpassung
Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" wurde umfassend überarbeitet und ist bei der BGHM und der BGW bereits zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Auch wenn der April als Starttermin feststeht, sind die Auswirkungen und die Umstellung für viele Unternehmen im Juni und darüber hinaus noch hochaktuell, zudem weitere BGen und UKen die Einführung noch sukzessive vornehmen werden. Die Neufassung zielt darauf ab, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung flexibler und effektiver zu gestalten.
Was ist neu?
- Erhöhung der Kleinbetriebsgrenze: Eine wesentliche Änderung betrifft kleinere Unternehmen! Die Grenze für Betriebe, die keine festen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sifas vorschreiben müssen, wurde von 10 auf 20 Beschäftigte erhöht. Für diese Betriebe ist nun eine anlassbezogene Betreuung möglich. Das entlastet viele KMU und ermöglicht eine bedarfsgerechtere Unterstützung.
- Flexible Betreuungsformen: Die neue Vorschrift erlaubt explizit, die Unternehmensführung auch telefonisch oder online zu beraten. Das fördert die Digitalisierung im Arbeitsschutz und ermöglicht eine effizientere Kommunikation.
- Klarere Abgrenzung: Die überarbeitete Vorschrift trennt nun noch deutlicher zwischen verbindlichen Regelungen und reinen Empfehlungen. Das schafft mehr Klarheit und erleichtert die praktische Umsetzung für Unternehmen.
- Erweiterte Qualifikationen für Sifas: Neben den klassischen Qualifikationen können nun auch Absolventen bestimmter Studiengänge (z.B. Physik, Chemie, Arbeitswissenschaften) als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden. Das erweitert den Pool an qualifizierten Kräften.
Bedeutung für Arbeitgeber und Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie Ihre aktuelle Betreuungssituation überprüfen und gegebenenfalls anpassen sollten. Für mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet dies eine Anpassung meiner Beratungsstrategien und die Möglichkeit, noch flexiblere und passgenauere Betreuungsmodelle anzubieten.
2. Mutterschutz – Erweiterter Anspruch bei Fehlgeburten
Eine wichtige und dringend notwendige Neuerung im Mutterschutzgesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft:
Was ist neu?
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab diesem Datum Anspruch auf Mutterschutz. Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt, um betroffenen Frauen eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit zu ermöglichen und sie bei der physischen und psychischen Erholung zu unterstützen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Sie müssen diese neue Regelung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes unbedingt beachten. Dazu gehört:
- die Sicherstellung entsprechender Ausfallzeiten und
- die Gewährleistung des Schutzes der betroffenen Mitarbeiterinnen.
- Die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz muss diese neue Gegebenheit berücksichtigen, um den erweiterten Schutzanspruch umzusetzen.
3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Digitale Inklusion im Fokus
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das relevante Teile seiner Wirksamkeit ab dem 28. Juni 2025 entfaltet, setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion.
Was ist neu?
Pflicht zur Barrierefreiheit: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen sowie digitale Angebote wie Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Die Anforderungen umfassen unter anderem kontrastreiche Displays, Vorlesefunktionen, Sprachsteuerung und die Bedienbarkeit ohne Maus.
Relevanz für den Arbeitsschutz:
Auch wenn dies kein direktes BG-Regelwerk ist, hat das BFSG erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und internen digitalen Systemen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ich Sie hier in einer beratenden Rolle unterstützen, um die Anforderungen an barrierefreie Arbeitsumgebungen umzusetzen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie digitale Tools im Arbeitsschutz nutzen oder Ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten müssen.
Referenzen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/59/regelungstext.pdf