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Neues aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Neuerungen im Arbeitsschutz: Aktuelle Änderungen im europäischen, nationalen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk

Es ist unerlässlich, sich über die neuesten Änderungen im Arbeitsschutzrecht zu informieren und diese in die betriebliche Praxis zu integrieren, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
Die Landschaft des Arbeitsschutzes ist ständig im Wandel, um den sich ändernden Arbeitsbedingungen und -anforderungen gerecht zu werden. Seit April 2024 wurden mehrere wichtige Regelungen und Richtlinien aktualisiert oder neu eingeführt. Hier sind die neuesten Änderungen im europäischen, nationalen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk des Arbeitsschutzes:

DGUV Information 250-010 "Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis", Aktualisiert: Mai 2024

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Information 250-010 seit ihrer Erstausgabe im Januar 2015 überarbeitet. Diese Information bietet Unternehmen praktische Anleitungen zur Durchführung von Eignungsbeurteilungen. Die Aktualisierung umfasst nicht nur die Änderung im Titel der DGUV Information von ehemals „Eignungsuntersuchung“ in „Eignungsbeurteilung“ für eine Stärkung der individuellen Beratungsfunktion und der Rechte der Beschäftigten. Es sind vor allem rechtliche Maßgaben und neue Bewertungskriterien enthalten, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer für ihre Aufgaben physisch und psychisch geeignet sind. Weiterhin enthalten sind aktuelle datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen im Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Insgesamt zielen diese Anpassungen darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und die Effizienz der Beurteilungsprozesse zu verbessern.

DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen", Aktualisiert: Mai 2024

Die Regel 115-801, welche spezifische Anforderungen sowohl für Einsatzbetriebe, die Zeitarbeiter einsetzen, als auch für die Zeitarbeitsunternehmen selbst festlegt, wurde überarbeitet. Mit der Aktualisierung wurden neue Richtlinien zur Gefährdungsbeurteilung, zu Sicherheitsunterweisungen und der Zusammenarbeit zwischen Einsatzbetrieben und Zeitarbeitsunternehmen ergänzt mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer zu verbessern und ein höheres Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Anhand von Praxisbeispielen wird beschrieben, wie einzelne Anforderungen anzuwenden sind. Des Weiteren sind Formulare enthalten wie z.B. die Arbeitsschutzvereinbarung, welche arbeitsplatzbezogen zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb abgeschlossen wird.

AMR Nr. 6.7 "Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen", Überarbeitet: April 2024

Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 6.7 wurde aktualisiert, um die Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu integrieren. Diese Regelung betrifft insbesondere Tätigkeiten, die mit Gefahrstoffen wie Schweißen und Trennen von Metallen verbunden sind. Dabei kann je nach Exposition bei einem Überschreiten der Luftkonzentration von 3 Milligramm pro Kubikmeter Schweißrauch ein tätigkeitbedingtes und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko einer Pneumokokken-Infektion bestehen. Alle in Frage kommenden schweißtechnische Verfahren sind dem Anhang der AMR 6.7 zu entnehmen.

AMR Nr. 13.4 "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten", Neu: April 2024

Eine neue Arbeitsmedizinische Regel, die AMR Nr. 13.4, wurde eingeführt, um die gesundheitlichen Risiken bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten zu adressieren. Diese Regel beinhaltet arbeitsmedizinische Erkenntnisse zu Erkrankungen, die durch überwiegende Arbeit an Bildschirmgeräten entstehen können. Sie widmet sich der Prävention und gibt dem Arbeitgeber Hinweise, wann dem Arbeitnehmer Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Bildschirmarbeit, sowohl im Büro als auch im Homeoffice, ist diese AMR zusehends relevant.

TRBS 3151 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen", Überarbeitet: Februar 2024

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3151 wurde überarbeitet und ist inhaltsgleich mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 751. Diese Regel zielt darauf ab, Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zu vermeiden. Die Aktualisierung beinhaltet neue technische Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz der Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Fazit

Die aktuellen Änderungen im Arbeitsschutzrecht spiegeln die fortwährenden Bemühungen wider, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Die neuen und aktualisierten Regelungen decken eine breite Palette von Themen ab, von der arbeitsmedizinischen Vorsorge über ergonomische Arbeitsplätze bis hin zu speziellen Sicherheitsmaßnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten. Unternehmen sind aufgefordert, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen und ihre internen Richtlinien entsprechend anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Referenzen:

DGUV Information 250-010
DGUV Regel 115-801
AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung
AMR Nr. 13.4 Bildschirmgeräte
TRBS 3151

Mit diesen Informationen bleiben Sie auf dem neuesten Stand und können die notwendigen Schritte unternehmen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.