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Optimale Ergonomie am Arbeitsplatz: Die neue Arbeitsschutzrichtlinie für Bildschirmarbeit (ASR A6)

Stimmen Sie mir zu, dass ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz nicht nur unsere Gesundheit schützt, sondern auch unsere Produktivität steigert? Genau darauf zielt die seit Juli 2024 veröffentlichte Arbeitsschutzregel ASR A6 zum Thema Bildschirmarbeit ab.

Häufig berichten Beschäftigte, die viel Zeit am Computer verbringen, über Augenbelastungen, Nacken- und Schulterschmerzen bis hin zu Rückenschmerzen, auch Beschwerden im Handgelenk und den Armen (wie z.B. das Karpaltunnelsyndrom), Konzentrationsprobleme und Kopfweh bis hin zu psychischen Belastungen. Diese Probleme und Beschwerden können oft durch eine bessere ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, regelmäßige Pausen, Bewegung und eine ausgewogene Work-Life-Balance reduziert oder gar vermieden werden.

Die neue ASR A6 zur Bildschirmarbeit legt die Mindestanforderungen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen bei der Nutzung von Bildschirmarbeitsplätzen fest. Sie bezieht sich auf das Arbeiten mit Monitoren, Laptops und anderen Bildschirmgeräten und zielt darauf ab, körperliche und psychische Belastungen zu minimieren. Sie ist damit ein Leitfaden für alle Arbeitgeber und Beschäftigte am Bildschirmarbeitsplatz für gesunde Bildschirmarbeit.

Die Kernpunkte der ASR A6 auf einem Blick:

  1. Ergonomie am Arbeitsplatz: Die Regel gibt Anleitungen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, einschließlich der richtigen Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus, sowie der Anpassung von Tisch- und Stuhlhöhen.
  2. Bildschirmgestaltung: Es wird auf die Anforderungen an Bildschirmgröße, Auflösung und Helligkeit eingegangen, um die Augenbelastung zu reduzieren.
  3. Beleuchtung und Raumgestaltung: Die ASR A6 legt fest, dass Arbeitsplätze so gestaltet sein müssen, dass Reflexionen und Blendungen vermieden werden. Dazu gehört auch die Positionierung der Bildschirme relativ zu Fenstern und künstlichen Lichtquellen.
  4. Pausenregelungen: Es werden Empfehlungen zur regelmäßigen Unterbrechung der Bildschirmarbeit gegeben, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
  5. Psychische Belastung: Die Regel nimmt auch psychische Faktoren in den Blick, wie z. B. die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Möglichkeit zur Kommunikation und sozialen Interaktion.
  6. Software- und Arbeitsmittelgestaltung: Stichwort Softwareergonomie - die eingesetzte Software sollte so gestaltet sein, dass sie intuitiv bedienbar ist und die Arbeit unterstützt, ohne unnötige Belastungen zu verursachen. Es wird dazu eine kompakte Übersicht relevanter Gestaltungskriterien zur Auswahl von Software gezeigt.
  7. Schulungen und Information: Mitarbeiter sollen über die Risiken und richtigen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit informiert und geschult werden.

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Gefährdungsbeurteilung: Nach § 3ArbStättV hat der Arbeitgeber die möglichen Gefährdungen für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen in einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen und zu beurteilen, um daraus entsprechende erforderliche Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten abzuleiten.
  • Unterweisung: Die Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen sind regelmäßig zu physischen und psychischen Belastungsfaktoren entsprechend der Gefährdungsfaktoren zu unterweisen. Diese hängen selbstverständlich vom sicherheitsgerechtem Verhalten der Beschäftigten ab. Wichtig ist, dass die zu Unterweisenden die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung verstehen und die getroffenen Maßnahmen auch umsetzen können.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA:

Die BAuA stellt eine Vielzahl von Arbeitsschutzdokumenten zur Verfügung, einschließlich der Arbeitsschutzregeln. Sie können die ASR A6 direkt auf der BAuA-Website finden. BAuA - Regelwerk - ASR A6 Bildschirmarbeit - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin