Berichtspflicht bei Unfällen: Welche Schritte müssen nach einem Unfall beachtet werden?
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter steht an erster Stelle, oder nicht?
Ein strukturierter Umgang mit Unfällen schützt nicht nur die Betroffenen, sondern fördert auch langfristig die Sicherheit im Unternehmen. Wie gut ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet?
Unfälle am Arbeitsplatz können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen leider vorkommen. Wenn ein Unfall passiert, ist es wichtig, dass schnell und strukturiert gehandelt wird. Dabei geht es nicht nur darum, Erste Hilfe zu leisten, sondern auch die rechtlichen Pflichten zu erfüllen – allen voran die Berichtspflicht. Doch was genau bedeutet das und welche Schritte müssen nach einem Unfall beachtet werden? In diesem Blogbeitrag kläre ich, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall eines Arbeitsunfalls vorgehen sollten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Sofortige Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Der erste und wichtigste Schritt nach einem Unfall ist immer die sofortige Hilfeleistung. Jede Arbeitsstätte sollte entsprechend geschulte Ersthelfer vor Ort haben, die in der Lage sind, die verletzte Person zu versorgen. Bei schwereren Verletzungen muss unverzüglich der Notruf (112) alarmiert werden. Dabei sollte sichergestellt werden, dass die verletzte Person stabilisiert wird, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Sicherung der Unfallstelle
Neben der Erstversorgung des Verunfallten ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern, um weitere Unfälle zu verhindern. Gefährliche Maschinen sollten ausgeschaltet, gefährliche Bereiche abgesperrt oder markiert werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um andere Mitarbeiter zu schützen und eine Analyse des Unfalls später zu ermöglichen.
Dokumentation des Unfalls
Sobald die Situation unter Kontrolle ist, muss der Unfall dokumentiert werden. Hierbei sollten möglichst viele Informationen gesammelt werden:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Beteiligte Personen und mögliche Zeugen
- Detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs und der Verletzungen
- Witterungsbedingungen (falls im Freien)
- Verwendete Arbeitsmittel oder Maschinen
Diese Dokumentation dient nicht nur der internen Unfallanalyse, sondern auch der späteren Berichtserstellung für die Behörden oder die Unfallversicherung.
Meldung an die Vorgesetzten und Sicherheitsbeauftragten
Jeder Unfall muss den zuständigen Vorgesetzten oder dem Arbeitsschutzbeauftragten gemeldet werden. Diese sind verantwortlich dafür, den Unfall zu bewerten und die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Besonders wichtig ist dies bei Unfällen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen – in solchen Fällen ist eine formelle Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung notwendig.
Meldung an die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung
Für jeden Arbeitsunfall, der mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung. Diese Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Dafür gibt es spezielle Formulare, die entweder digital oder auf Papier ausgefüllt werden können.
Inhalt der Unfallmeldung:
- Angaben zum Unternehmen
- Daten des Verunfallten (Name, Geburtsdatum, Tätigkeit)
- Unfallhergang und Unfallursache
- Art und Schwere der Verletzungen
- Erstmaßnahmen und durchgeführte Behandlungen
Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen
Nach dem Unfall sollte eine gründliche Analyse erfolgen, um die Ursachen des Unfalls zu ermitteln und zukünftige Unfälle zu verhindern. Dabei können technische, organisatorische oder menschliche Faktoren eine Rolle spielen. Mögliche Maßnahmen zur Prävention könnten eine Schulung der Mitarbeiter, die Anpassung von Arbeitsprozessen oder der Einsatz zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen sein.
Langfristige Betreuung des Unfallopfers
Neben der formalen Abwicklung des Unfalls ist es ebenso wichtig, das Wohlbefinden des Verunfallten im Blick zu behalten. Eine angemessene medizinische Nachsorge, regelmäßige Check-ins und ein sicherer Wiedereinstieg ins Arbeitsleben sind entscheidende Faktoren, um die Genesung zu unterstützen und Langzeitschäden zu verhindern. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass die Rückkehr an den Arbeitsplatz stressfrei und gut vorbereitet erfolgt.
Fazit: Strukturierter Umgang mit Unfällen ist Pflicht
Der richtige Umgang mit Arbeitsunfällen ist nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern auch der rechtlichen Pflichten. Ein strukturierter Prozess – von der Ersten Hilfe über die Unfallmeldung bis hin zur Nachbetreuung – sorgt nicht nur dafür, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, sondern auch, dass Mitarbeiter sicher und gesund in den Arbeitsalltag zurückkehren können. Arbeitssicherheit ist Teamarbeit, und jeder Unfall sollte ein Anlass sein, den Schutz der Mitarbeiter weiter zu optimieren.
Referenzen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und Unfallprävention
Berufsgenossenschaften (BG): Formulare und Pflichten zur Unfallmeldung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Informationen zu Unfallversicherungen und Arbeitsschutz