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Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen

Wie kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Drogen- und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz unterstützend beraten?

Die moderne Arbeitswelt steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen und seinen Auswirkungen auf die Arbeitsumgebung, so auch der zunehmende Konsum von Alkohol und Drogen, aus aktuellem Anlass auch vermehrt von Cannabis. Was sollte der Arbeitgeber beachten und wie kann ihn die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen?

Wir Fachkräfte für Arbeitssicherheit spielen hier eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schlägt Richtlinien und Empfehlungen für den Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz vor. Im Folgenden seien einige Beratungsleistungen diesbezüglich genannt, die wir als SiFa dem Arbeitgeber anbieten können:

  • Risikobewertung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte eine umfassende Risikobewertung durchführen, um die potenziellen Gefahren des Alkohol- und Drogenkonsums am Arbeitsplatz zu identifizieren. Dies beinhaltet die Bewertung von Arbeitsumgebungen, Arbeitsabläufen und Tätigkeiten, die durch Alkohol- und Drogenkonsum beeinträchtigt werden könnten.

  • Entwicklung von Richtlinien und Verfahren

Basierend auf der Risikobewertung kann die SiFa dem Arbeitgeber bei der Entwicklung klarer Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz helfen. Diese Richtlinien sollten die Erwartungen des Arbeitgebers deutlich kommunizieren und Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Unterstützung umfassen.

  • Schulungen und Sensibilisierung

Die SiFa kann Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeiter und Führungskräfte organisieren, um sie über die Risiken des Alkohol- und Drogenkonsums am Arbeitsplatz zu informieren. Diese Schulungen können das Bewusstsein schärfen und das Verständnis für die Bedeutung von Prävention und Sicherheit stärken.

  • Beratung zur Implementierung von Tests und Screenings

Die SiFa kann den Arbeitgeber bei der Implementierung von Drogen- und Alkoholtests am Arbeitsplatz beraten, falls dies als Teil der Präventionsstrategie erwogen wird. Sie kann bei der Auswahl geeigneter Testverfahren helfen, Datenschutzaspekte berücksichtigen und sicherstellen, dass die Tests rechtmäßig und ethisch vertretbar durchgeführt werden.

  • Überwachung und Bewertung

Die SiFa kann die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen überwachen und regelmäßige Bewertungen durchführen, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Sie kann dabei helfen, Schwachstellen zu identifizieren und Anpassungen vorzunehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern.

Referenzen

DGUV Grundsatz 308-001 "Alkohol und Arbeit"

DGUV Information 211-035 "Betriebliche Suchtprävention"

DGUV Information 211-035 "Betriebliche Suchtprävention"

DGUV Regel 112-198 "Fahrzeuge"

DGUV Regel 112-199 "Gefährdung durch berauschende Mittel"

Häufig gefragt:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz. Sie führt eine Risikobewertung durch, entwickelt Richtlinien, organisiert Schulungen, berät zur Implementierung von Tests und Screenings und überwacht die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.  

Die Risikobewertung durch die SiFa umfasst die Identifizierung potenzieller Gefahren des Alkohol- und Drogenkonsums am Arbeitsplatz. Dabei werden Arbeitsumgebungen, -abläufe und -tätigkeiten bewertet, die durch Alkohol- und Drogenkonsum beeinträchtigt werden könnten.  

Die SiFa kann den Arbeitgeber bei der Entwicklung klarer Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum am Arbeitsplatz unterstützen. Zudem organisiert sie Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeiter und Führungskräfte, berät zur Implementierung von Tests und Screenings und überwacht die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.